Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Skilifte Bumbach Schangnau. Für Saisonkarten sind die Bestimmungen, bzw. AGB von Magic Mountains Cooperation, Société Coopérative massgebend.

2. Billette und Abonnemente

2.1. Gültigkeit

Zur Beförderung an den Skiliften Bumbach-Schangnau ist nur berechtigt, wer eine gültige Fahrkarte besitzt. Sämtliche Billette und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig.

2.2. Verlust oder Diebstahl

Sämtliche Bilette werden nur bei technischen Problemen ersetzt.
Magic Pass Der Datenträger (Keycard) wird nur bei technischen Problemen (Lesbarkeit der Daten) kostenlos ersetzt. Der Ersatz verlorener, vergessener oder beschädigter Datenträger ist kostenpflichtig, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 40. Wenn ein Duplikat hergestellt wird, wird das Originalabonnement automatisch deaktiviert.

2.3. Missbrauch/Fälschung

Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Billette und Abonnemente werden eingezogen. Im Gebrauch stehende, nicht zum Gebrauch taugliche Billette und Abonnemente können unter Anwendung derselben Bestimmung entzogen werden. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.- zu bezahlen.
Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Das Kassen-, Bahn- oder beauftragte Kontrollpersonal ist jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen durchzuführen.

2.4. Umtausch/Rückerstattung

Billette und Abonnemente können nachträglich nicht in andere Billette oder Abonnemente um-getauscht werden.
Bei Krankheit oder Unfall wird auf Tageskarten, Stundenkarten sowie Einzelfahrten keine Ticketrückerstattungen gewährt.
Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters, technischen Störungen oder höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Pandemie) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung seines bereits Geleisteten.

3. Ausschluss vom Transport

3.1. Allgemein

Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:
– betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;
– sich ungebührlich benehmen;
– die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.

3.2. Transporte zur Ausübung eines Sports

Sind die Bedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden.
Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. In solchen Fällen kann das Billett oder Abonnement entzogen werden.

Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:
– sich rücksichtslos verhalten hat;
– einen lawinengefährdeten Hang befahren hat;
– Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat;
– sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.

3.3. FIS Regeln

Die 10 Verhaltensregeln der FIS gelten für alle Schneesportgäste (www.fis-ski.com)

4. Haftung

Soweit zulässig wird die Haftung der Skilifte Bumbach Schangnau auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.

5. Rettungsdienst

Verunfallt der Kunde auf dem Gebiet der Skilifte Bumbach Schangnau und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden ein Betrag nach Aufwand und zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Rega, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.

6. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen Kunde und Skilifte Bumbach Schangnau untersteht dem schweizerischen Recht.

Gerichtsstand ist Schangnau, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

Schangnau, 8. Juni 2023

Skilifte Bumbach Schangnau
6197 Schangnau

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